Weiterbildungen
Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.
Mehr erfahrenDie Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.
Mehr erfahrenAnspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind
- Vollzugskostenbeiträge leisten
- bei der paritätischen Kommission gemeldet sind
- jeder Kurs wird nur einmal subventioniert
- muss innerhalb eines Jahres seit Abschluss mittels Formular Weiterbildungsgesuch eingereicht werden
- dem Gesuch müssen Kopie der Rechnungen und Bestätigungen beiliegen