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Weiterbildungen

Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.

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Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

- dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind
- Vollzugskostenbeiträge leisten
- bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Höhe der Beiträge

  • max. die Hälfte der Kurskosten
  • Kein Anspruch: Uni, ETH, Techniken, Fachhochschulen, Fernkurse, Sprachkurse, Freizeitkurse, Vorbereitungskurse auf LAP, Berufs- und höhere Fachprüfungen
  • Abgeschlossene Berufs- und Meisterprüfungen erhalten einen Anerkennungsbeitrag
  • Geltendmachung durch Gesuch um Kostenbeteiligung durch Einreichung des Abschlusszertifikats und der Aufstellung der Kurskosten (Quittungen der einbezahlten Schulgelder, Lehrmittel, evtl. Prüfungsgebühren.)
  • Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung ab 01.07.24 
  • An folgenden Instituten werden Kurse subventioniert anerkannte Bildungszentren + Institute

Geltendmachung

- jeder Kurs wird nur einmal subventioniert
- muss innerhalb eines Jahres seit Abschluss mittels Formular Weiterbildungsgesuch eingereicht werden
- dem Gesuch müssen Kopie der Rechnungen und Bestätigungen beiliegen